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710.110 FHVOGFC CH-GR

Art. 1 Verordnung über den kantonalen Finanzhaushalt (FHV) - Finanzplan

Steuerung des Haushalts
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Art. 1 FHV · Finanzplan

1. Die mit dem Regierungsprogramm verknüpfte Finanzplanbotschaft enthält namentlich

a) die finanz- und wirtschaftspolitisch relevanten Eckdaten;

b) einen Überblick über den Aufwand und Ertrag der Erfolgsrechnung sowie die Ausgaben und Einnahmen der Investitionsrechnung;

c) eine Schätzung des Finanzbedarfs und seiner Deckung;

d) die Entwicklung wesentlicher Finanzkennzahlen;

e) einen Ausblick auf die finanzpolitischen Konsequenzen und allenfalls auf die einzuleitenden vorsorglichen Massnahmen.

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