710.110
FHVOGFC
CH-GR
Art. 1 Verordnung über den kantonalen Finanzhaushalt (FHV) - Finanzplan
Steuerung des Haushalts
Art. 1 FHV · Finanzplan
1. Die mit dem Regierungsprogramm verknüpfte Finanzplanbotschaft enthält namentlich
a) die finanz- und wirtschaftspolitisch relevanten Eckdaten;
b) einen Überblick über den Aufwand und Ertrag der Erfolgsrechnung sowie die Ausgaben und Einnahmen der Investitionsrechnung;
c) eine Schätzung des Finanzbedarfs und seiner Deckung;
d) die Entwicklung wesentlicher Finanzkennzahlen;
e) einen Ausblick auf die finanzpolitischen Konsequenzen und allenfalls auf die einzuleitenden vorsorglichen Massnahmen.