Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
710.100 LGFFHGLGB CH-GR

Art. 8 Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons Graubünden (Finanzhaushaltsgesetz, FHG) - Rechtsgrundlage für Ausgaben

Steuerung des Haushalts
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (57 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 8 Finanzhaushaltsgesetz, FHG · Rechtsgrundlage für Ausgaben

1. Jede Ausgabe setzt voraus, dass sie die unmittelbare oder voraussehbare Folge von Gesetzen, Konkordaten, Volksbeschlüssen, Gerichtsentscheiden oder dem Referendum unterstellten Kreditbeschlüssen ist.

← Art. 7 Finanzhaushaltsgesetz, FHG Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons Graubünden (Finanzhaushaltsgesetz, FHG) - Geltungsbereich Art. 9 Finanzhaushaltsgesetz, FHG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →