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Art. 5 Kantonales Einführungsgesetz zur wirtschaftlichen Landesversorgung - In-Kraft-Treten

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Art. 5 Kantonales Einführungsgesetz zur wirtschaftlichen Landesversorgung · In-Kraft-Treten

1. Dieses Gesetz tritt nach Ablauf der Referendumsfrist auf den 1. Februar 2006 in Kraft.

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