Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
630.010 VOZBSGOLCPP CH-GR

Art. 5 Verordnung zum Bevölkerungsschutzgesetz (VOzBSG) - Amt für Militär und Zivilschutz

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5 VOzBSG · Amt für Militär und Zivilschutz

1. Das Amt für Militär und Zivilschutz (Amt) vollzieht die Erlasse des Bevölkerungsschutzes und trifft die notwendigen Massnahmen und Verfügungen, sofern diese Aufgaben in dieser Verordnung oder in der Spezialgesetzgebung nicht ausdrücklich der Regierung, dem Departement, anderen Dienststellen oder den Gemeinden übertragen sind.

2. Ihm obliegen zudem insbesondere

a) die Ausbildung des kantonalen Führungsstabs und der Vertreter von Dienststellen oder Betrieben, die vom kantonalen Führungsstab für die Bewältigung von Ereignissen der besonderen oder ausserordentlichen Lagen beigezogen werden;

b) * die Aus- und Weiterbildung der Gemeindeführungsstäbe;

c) die Steuerung und Koordination der direkt den Gemeinden angebotenen Mittel von Partnern des Bevölkerungsschutzes und von Dritten;

d) die Erarbeitung von allgemeinen Empfehlungen zuhanden des Departements für die Warnung oder Alarmierung der Gemeinden und der Bevölkerung sowie die Erarbeitung von Verhaltensanweisungen für die Bevölkerung;

e) die Anweisung der Spitäler, die Betriebsbereitschaft ihrer unterirdischen geschützten Spitäler zu erstellen;

f) die Organisation der Ausbildung der lokalen Naturgefahrenberater.

3. Auf Weisung des Chefs beziehungsweise der Chefin des kantonalen Führungsstabs verfügt es insbesondere

a) die Zuweisung der eigenen und der von Partnern des Bevölkerungsschutzes und von Dritten dem Kanton angebotenen Mittel und Hilfskräfte an die betroffenen Gemeinden;

b) die Verpflichtung von Fachspezialistinnen und Fachspezialisten zu Einsätzen in ausserordentlichen Lagen;

c) die Requisition von Sachmitteln.

← Art. 4 VOzBSG Verordnung zum Bevölkerungsschutzgesetz (VOzBSG) - Gegenstand Art. 6 VOzBSG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →