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Art. 3 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe (EGzWPEG) - Obergericht

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Art. 3 EGzWPEG · Obergericht

1. Das Obergericht ist zuständig für

a) die Beurteilung von Beschwerden gegen Einspracheentscheide des Amtes;

b) die Beurteilung von Beschwerden gegen Erlass- und Stundungsentscheide des Amtes;

c) die Beurteilung von Beschwerden gegen Sicherstellungsverfügungen des Amtes;

d) den Erlass einer Schriftensperre.

2. Das Gesuch um Erlass einer Schriftensperre wird im einzelrichterlichen Verfahren behandelt.

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