620.100
EGZWPEGLADLTEO
CH-GR
Art. 3 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe (EGzWPEG) - Obergericht
Art. 3 EGzWPEG · Obergericht
1. Das Obergericht ist zuständig für
a) die Beurteilung von Beschwerden gegen Einspracheentscheide des Amtes;
b) die Beurteilung von Beschwerden gegen Erlass- und Stundungsentscheide des Amtes;
c) die Beurteilung von Beschwerden gegen Sicherstellungsverfügungen des Amtes;
d) den Erlass einer Schriftensperre.
2. Das Gesuch um Erlass einer Schriftensperre wird im einzelrichterlichen Verfahren behandelt.