618.200
CH-GR
Art. 6 Reglement für die Integrationskommission - Beschlussfassung
Art. 6 Reglement für die Integrationskommission · Beschlussfassung
1. Die Kommission ist beschlussfähig, wenn mindestens zehn Mitglieder anwesend sind.
2. Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfachem Mehr gefasst. Bei Stimmengleichheit steht der oder dem Vorsitzenden der Stichentscheid zu.