Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
618.200 CH-GR

Art. 4 Reglement für die Integrationskommission - Sekretariat

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Reglement für die Integrationskommission · Sekretariat

1. Die Fachstelle Integration führt das Sekretariat und besorgt die Protokollführung.

← Art. 3 Reglement für die Integrationskommission Aufgaben Art. 5 Reglement für die Integrationskommission →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →