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Art. 1 Reglement für die Integrationskommission - Aufgaben

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Art. 1 Reglement für die Integrationskommission · Aufgaben

1. Die Integrationskommission ist ein Fachgremium, das zu integrationsrelevanten Themen im Kanton eine beratende Funktion einnimmt.

2. Die Integrationskommission

a) berät die Regierung bei der strategischen Ausrichtung der kantonalen Integrationsförderung;

b) wirkt bei der Priorisierung der Handlungsfelder der kantonalen Integrationsförderung mit;

c) steht der oder dem kantonalen Integrationsdelegierten als Ansprechgremium und zur Unterstützung bei Sach- und Fachfragen zur Verfügung;

d) bringt eine fachlich fundierte Aussensicht in die kantonale Integrationsarbeit ein;

e) überprüft die kantonale Integrationsstrategie in Bezug auf Bedürfnisse, Machbarkeit und Zielerreichung.

3. Die Kommissionsmitglieder

a) pflegen den Kontakt zu integrationsrelevanten Organisationen und Institutionen in ihrem Arbeitsumfeld und Fachbereich;

b) bringen Inputs und Rückmeldung zu integrationsrelevanten Anliegen aus ihren Zuständigkeitsbereichen ein;

c) stellen die Kommunikation über integrationsrelevante Themen in ihrem Arbeitsumfeld und Fachbereich sicher.

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