618.170
CH-GR
Art. 5 Gebührentarif für arbeitsmarktliche Überprüfung von Ausländergesuchen - Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 5 Gebührentarif für arbeitsmarktliche Überprüfung von Ausländergesuchen · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Der Gebührentarif für die arbeitsmarktliche Überprüfung von Ausländergesuchen vom 20. Dezember 1994 wird aufgehoben.