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Art. 3 Gebührentarif für arbeitsmarktliche Überprüfung von Ausländergesuchen - Besonders aufwendige Fälle

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Art. 3 Gebührentarif für arbeitsmarktliche Überprüfung von Ausländergesuchen · Besonders aufwendige Fälle

1. Bei besonders aufwendigen Fällen im Zusammenhang mit der erstmaligen Erteilung oder mit der Verlängerung oder Erneuerung von Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligung erfolgt ein Zuschlag von 50 Prozent.

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