618.170
CH-GR
Art. 3 Gebührentarif für arbeitsmarktliche Überprüfung von Ausländergesuchen - Besonders aufwendige Fälle
Art. 3 Gebührentarif für arbeitsmarktliche Überprüfung von Ausländergesuchen · Besonders aufwendige Fälle
1. Bei besonders aufwendigen Fällen im Zusammenhang mit der erstmaligen Erteilung oder mit der Verlängerung oder Erneuerung von Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligung erfolgt ein Zuschlag von 50 Prozent.