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Art. 2 Gebührentarif für arbeitsmarktliche Überprüfung von Ausländergesuchen - Gesuche um Verlängerung von Bewilligungen

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Art. 2 Gebührentarif für arbeitsmarktliche Überprüfung von Ausländergesuchen · Gesuche um Verlängerung von Bewilligungen

1. Für Gesuche um Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung sowie um Verlängerung oder Erneuerung einer Kurzaufenthaltsbewilligung wird eine Gebühr von 80 Franken je Gesuch erhoben.

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