618.170
CH-GR
Art. 2 Gebührentarif für arbeitsmarktliche Überprüfung von Ausländergesuchen - Gesuche um Verlängerung von Bewilligungen
Art. 2 Gebührentarif für arbeitsmarktliche Überprüfung von Ausländergesuchen · Gesuche um Verlängerung von Bewilligungen
1. Für Gesuche um Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung sowie um Verlängerung oder Erneuerung einer Kurzaufenthaltsbewilligung wird eine Gebühr von 80 Franken je Gesuch erhoben.