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Art. 1 Gebührentarif für arbeitsmarktliche Überprüfung von Ausländergesuchen - Gesuche um erstmalige Erteilung von Bewilligungen

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Art. 1 Gebührentarif für arbeitsmarktliche Überprüfung von Ausländergesuchen · Gesuche um erstmalige Erteilung von Bewilligungen

1. Für die Überprüfung von Gesuchen werden je Gesuch folgende Gebühren erhoben

a) Aufenthaltsbewilligungen: Fr. 200.-

b) Kurzaufenthaltsbewilligungen: Fr. 100.-

c) Kurzaufenthaltsbewilligungen für die Erbringung einer grenzüberschreitenden Dienstleistung

1. betreffend die erste Person: Fr. 80.-

2. für jede weitere Person: Fr. 30.-

Gesuche um erstmalige Erteilung von Bewilligungen Art. 2 Gebührentarif für arbeitsmarktliche Überprüfung von Ausländergesuchen →

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