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Art. 9 Gebührentarif zur Ausländer- und Asylgesetzgebung

Erlass und Herabsetzung der Gebühren
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Art. 9 Gebührentarif zur Ausländer- und Asylgesetzgebung

1. Dieser Gebührentarif tritt am 1. Dezember 1998 in Kraft. Er ersetzt den Gebührentarif der Regierung vom 6. Juli 1987.

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