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Art. 2 Gebührentarif zur Ausländer- und Asylgesetzgebung

Gebühren
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Art. 2 Gebührentarif zur Ausländer- und Asylgesetzgebung

1. Die Kanzleigebühren betragen

a) * für das Nachsenden der Schriften an ohne Abmeldung weggezogene ausländische Staatsangehörige, die Ausstellung fremdenpolizeilicher Bescheinigungen auf Verlangen, die Visierung einer Verpflichtungserklärung, die Abhebung des Passes ausserhalb der ordentlichen Bürozeit, das Inkasso bei Nichteinlösung von Gebührennachnahmen, die Mahnungen: Fr. 25.-

b) * für dringliche Amtshandlungen: Fr. 35.-

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