618.110
RVZEGZAAGOLADLSA
CH-GR
Art. 8 Verordnung zum Einführungsgesetz zur Ausländer- und Asylgesetzgebung (RVzEGzAAG) - Arbeitsmarktliche Überprüfung
Verfahren um Erteilung von Bewilligungen zum Aufenthalt
Art. 8 RVzEGzAAG · Arbeitsmarktliche Überprüfung
1. Das Amt leitet Gesuche, bei denen eine arbeitsmarktliche Prüfung notwendig ist, der Arbeitsmarktbehörde weiter.