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Art. 6 Verordnung zum Einführungsgesetz zur Ausländer- und Asylgesetzgebung (RVzEGzAAG) - Gesuchseinreichung 1. Gesuche von Personen im Inland

Verfahren um Erteilung von Bewilligungen zum Aufenthalt
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Art. 6 RVzEGzAAG · Gesuchseinreichung 1. Gesuche von Personen im Inland

1. Gesuche von Personen, die sich in der Schweiz aufhalten, sind bei der Wohnortsgemeinde einzureichen.

2. Die Gemeinden leiten die vollständigen Gesuchsunterlagen mit einer Stellungnahme an das Amt weiter.

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