Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
618.110 RVZEGZAAGOLADLSA CH-GR

Art. 16 Verordnung zum Einführungsgesetz zur Ausländer- und Asylgesetzgebung (RVzEGzAAG) - 2. Integrationskonzept

Integration - Aufgaben des Kantons und der Gemeinden
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (48 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 16 RVzEGzAAG · 2. Integrationskonzept

1. Die Integrationskommission erstellt zuhanden der Regierung ein Integrationskonzept für die ständige ausländische Wohnbevölkerung. Sie berücksichtigt dabei die strategische Ausrichtung des Bundes sowie die kantonalen Besonderheiten und Bedürfnisse.

2. Sie überprüft die kantonale Integrationsstrategie regelmässig in Bezug auf die bestehenden Bedürfnisse, die Machbarkeit und Zielerreichung.

← Art. 15 RVzEGzAAG Verordnung zum Einführungsgesetz zur Ausländer- und Asylgesetzgebung (RVzEGzAAG) - Amt für Migration und Zivilrecht 1. Grundsatz Art. 17 RVzEGzAAG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →