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Art. 15 Verordnung zum Einführungsgesetz zur Ausländer- und Asylgesetzgebung (RVzEGzAAG) - Steuerung 1. Integrationskommission

Integration - Aufgaben des Kantons und der Gemeinden
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Art. 15 RVzEGzAAG · Steuerung 1. Integrationskommission

1. Die Regierung setzt zur Bestimmung der strategischen Ausrichtung der kantonalen Integrationsförderung unter dem Vorsitz des Amtes eine Integrationskommission ein.

2. Diese setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Dienststellen, die in ihrem Aufgabenbereich von Migrationsfragen betroffen sind, Vertreterinnen und Vertretern von Gemeinden sowie anderen im Integrationsbereich tätigen Institutionen.

3. ...

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