615.100
CH-GR
Art. 9 Verordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige - Ausserordentliche Kosten bei der Antragstellung durch Gemeinden
Art. 9 Verordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige · Ausserordentliche Kosten bei der Antragstellung durch Gemeinden
1. Bei eingereichten Antragsformularen für Identitätskarten, die von den antragstellenden Behörden nicht gemäss Vorgaben des Bundes ausgefüllt sind, kann das Amt für Migration und Zivilrecht den antragstellenden Behörden eine Unkostenpauschale von 20 Franken in Rechnung stellen.
2. Diese Kosten dürfen von der antragstellenden Behörde nicht den gesuchstellenden Personen weiterverrechnet werden.