Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
615.100 CH-GR

Art. 9 Verordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige - Ausserordentliche Kosten bei der Antragstellung durch Gemeinden

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 9 Verordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige · Ausserordentliche Kosten bei der Antragstellung durch Gemeinden

1. Bei eingereichten Antragsformularen für Identitätskarten, die von den antragstellenden Behörden nicht gemäss Vorgaben des Bundes ausgefüllt sind, kann das Amt für Migration und Zivilrecht den antragstellenden Behörden eine Unkostenpauschale von 20 Franken in Rechnung stellen.

2. Diese Kosten dürfen von der antragstellenden Behörde nicht den gesuchstellenden Personen weiterverrechnet werden.

← Art. 8 Verordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige Ausstellende Behörde Art. 10 Verordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →