615.100
CH-GR
Art. 6 Verordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige - Auskunftserteilung durch Gemeinden
Art. 6 Verordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige · Auskunftserteilung durch Gemeinden
1. Die Gemeinden haben dem Amt für Migration und Zivilrecht kostenlos die für die Ausweiserstellung notwendigen Auskünfte über Personendaten der Einwohnerregister zu erteilen.