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Art. 6 Verordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige - Auskunftserteilung durch Gemeinden

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Art. 6 Verordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige · Auskunftserteilung durch Gemeinden

1. Die Gemeinden haben dem Amt für Migration und Zivilrecht kostenlos die für die Ausweiserstellung notwendigen Auskünfte über Personendaten der Einwohnerregister zu erteilen.

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