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Art. 5 Verordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige - Ausserkantonale Antragstellung

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Art. 5 Verordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige · Ausserkantonale Antragstellung

1. Schweizer Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Region Moesa sind berechtigt, im Kanton Tessin die Pässe zu beantragen und die biometrischen Daten erheben zu lassen. Das Amt für Migration und Zivilrecht ist ermächtigt, die notwendigen Absprachen vorzunehmen.

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