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Art. 4 Verordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige - Antragstellung

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Art. 4 Verordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige · Antragstellung

1. Sämtliche bundesrechtlich vorgesehenen Antragsarten sind zulässig.

2. Die Verwendung von extern angefertigten digitalen Fotografien ist nicht zulässig.

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