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Art. 3 Verordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige - Provisorische Pässe

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Art. 3 Verordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige · Provisorische Pässe

1. Das Amt für Migration und Zivilrecht stellt auf Gesuch hin im Ausweiszentrum Chur während den ordentlichen Öffnungszeiten provisorische Pässe aus.

2. In den regionalen Ausweiszentren werden keine provisorischen Pässe ausgestellt.

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