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Art. 1 Verordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige - Ausstellende Behörde

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Art. 1 Verordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige · Ausstellende Behörde

1. Ausstellende Behörde im Sinne der eidgenössischen Ausweisgesetzgebung ist das Amt für Migration und Zivilrecht.

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