615.100
CH-GR
Art. 1 Verordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige - Ausstellende Behörde
Art. 1 Verordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige · Ausstellende Behörde
1. Ausstellende Behörde im Sinne der eidgenössischen Ausweisgesetzgebung ist das Amt für Migration und Zivilrecht.