613.140
PolKostVOSpePol
CH-GR
Art. 9 Verordnung über die Kosten für Amtshandlungen und Dienstleistungen der Kantonspolizei (Polizeikostenverordnung, PolKostV) - Einsatzgebühren
Polizeigebühren - Allgemeine Gebührenansätze
Art. 9 Polizeikostenverordnung, PolKostV · Einsatzgebühren
1. Die Gebühr für Einsätze der Kantonspolizei beträgt
a) pro Personenstunde: Fr. 80.-
b) für die Inanspruchnahme eines Einsatzfahrzeugs: Fr. 1.80 pro Kilometer, mindestens Fr. 60.- pro Einsatz
2. Die Gebühren für interkantonale Polizeieinsätze (IKAPOL) und für Einsätze im Rahmen der ostpol.ch richten sich nach der Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze.