613.140
PolKostVOSpePol
CH-GR
Art. 37 Verordnung über die Kosten für Amtshandlungen und Dienstleistungen der Kantonspolizei (Polizeikostenverordnung, PolKostV) - Sicherheitsfunknetz Polycom Graubünden
Polizeigebühren - Spezielle Gebührenansätze - Sicherheitsfunknetz Polycom
Art. 37 Polizeikostenverordnung, PolKostV · Sicherheitsfunknetz Polycom Graubünden
1. Für den Betrieb und den Unterhalt des Sicherheitsfunknetzes Polycom Graubünden beträgt die Gebühr pro Jahr 600 Franken pro Funkgerät.