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Art. 37 Verordnung über die Kosten für Amtshandlungen und Dienstleistungen der Kantonspolizei (Polizeikostenverordnung, PolKostV) - Sicherheitsfunknetz Polycom Graubünden

Polizeigebühren - Spezielle Gebührenansätze - Sicherheitsfunknetz Polycom
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Art. 37 Polizeikostenverordnung, PolKostV · Sicherheitsfunknetz Polycom Graubünden

1. Für den Betrieb und den Unterhalt des Sicherheitsfunknetzes Polycom Graubünden beträgt die Gebühr pro Jahr 600 Franken pro Funkgerät.

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