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Art. 36 Verordnung über die Kosten für Amtshandlungen und Dienstleistungen der Kantonspolizei (Polizeikostenverordnung, PolKostV) - Alarmaufgebote und Überwachungen

Polizeigebühren - Spezielle Gebührenansätze - Gefahrenmeldeanlagen
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Art. 36 Polizeikostenverordnung, PolKostV · Alarmaufgebote und Überwachungen

1. Für Alarmaufgebote durch die Elektrizitätswerke bei Störungen an den Erdgasleitungen der Erdgas Ostschweiz AG (EBRAG) beträgt die Gebühr 5000 Franken pro Jahr.

2. Für die Überwachung und die Kontrolle von gefährdeten Anlagen und gefährdeten technischen Einrichtungen legt die Kantonspolizei die Gebühr in einer Vereinbarung fest.

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