613.140
PolKostVOSpePol
CH-GR
Art. 33 Verordnung über die Kosten für Amtshandlungen und Dienstleistungen der Kantonspolizei (Polizeikostenverordnung, PolKostV) - Anschlussgebühren
Polizeigebühren - Spezielle Gebührenansätze - Gefahrenmeldeanlagen
Art. 33 Polizeikostenverordnung, PolKostV · Anschlussgebühren
1. Für den Anschluss von Alarmmeldeanlagen beträgt die Gebühr 150 bis 500 Franken.
2. Für die Änderung des Alarmdossiers beträgt die Gebühr 100 bis 200 Franken.