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Art. 33 Verordnung über die Kosten für Amtshandlungen und Dienstleistungen der Kantonspolizei (Polizeikostenverordnung, PolKostV) - Anschlussgebühren

Polizeigebühren - Spezielle Gebührenansätze - Gefahrenmeldeanlagen
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Art. 33 Polizeikostenverordnung, PolKostV · Anschlussgebühren

1. Für den Anschluss von Alarmmeldeanlagen beträgt die Gebühr 150 bis 500 Franken.

2. Für die Änderung des Alarmdossiers beträgt die Gebühr 100 bis 200 Franken.

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