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613.140 PolKostVOSpePol CH-GR

Art. 3 Verordnung über die Kosten für Amtshandlungen und Dienstleistungen der Kantonspolizei (Polizeikostenverordnung, PolKostV) - Verhältnis zwischen allgemeinen und speziellen Gebührenansätzen

Polizeigebühren - Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3 Polizeikostenverordnung, PolKostV · Verhältnis zwischen allgemeinen und speziellen Gebührenansätzen

1. Die allgemeinen Gebührenansätze gelten nur, wenn für eine Amtshandlung oder Dienstleistung der Kantonspolizei kein spezieller Gebührenansatz existiert.

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