613.140
PolKostVOSpePol
CH-GR
Art. 3 Verordnung über die Kosten für Amtshandlungen und Dienstleistungen der Kantonspolizei (Polizeikostenverordnung, PolKostV) - Verhältnis zwischen allgemeinen und speziellen Gebührenansätzen
Polizeigebühren - Allgemeine Bestimmungen
Art. 3 Polizeikostenverordnung, PolKostV · Verhältnis zwischen allgemeinen und speziellen Gebührenansätzen
1. Die allgemeinen Gebührenansätze gelten nur, wenn für eine Amtshandlung oder Dienstleistung der Kantonspolizei kein spezieller Gebührenansatz existiert.