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Art. 25 Verordnung über die Kosten für Amtshandlungen und Dienstleistungen der Kantonspolizei (Polizeikostenverordnung, PolKostV) - Versiegeln

Polizeigebühren - Spezielle Gebührenansätze - Forensik
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Art. 25 Polizeikostenverordnung, PolKostV · Versiegeln

1. Für das Versiegeln beträgt die Gebühr 120 Franken zuzüglich Auslagen gemäss Artikel 2.

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