613.140
PolKostVOSpePol
CH-GR
Art. 20 Verordnung über die Kosten für Amtshandlungen und Dienstleistungen der Kantonspolizei (Polizeikostenverordnung, PolKostV) - Arbeits- und Ruhezeitkontrollen
Polizeigebühren - Spezielle Gebührenansätze - Verkehrspolizei
Art. 20 Polizeikostenverordnung, PolKostV · Arbeits- und Ruhezeitkontrollen
1. Wird bei der Auswertung der Arbeits- und Ruhezeitprotokolle festgestellt, dass die Arbeits- und Ruhezeiten nicht eingehalten wurden, beträgt die Gebühr für die Auswertung und den Bericht 60 Franken.
2. Für die Sonderbewilligungen bezüglich der Arbeits- und Ruhezeiten betragen die Gebühren
a) bei der erstmaligen Bewilligung: Fr. 30.-
b) bei der Verlängerung der Bewilligung: Fr. 20.-
c) bei einem (Mehr)Aufwand für die Betriebskontrolle: Fr. 50.- pro Personenstunde