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Art. 10 Verordnung über die Kosten für Amtshandlungen und Dienstleistungen der Kantonspolizei (Polizeikostenverordnung, PolKostV) - Gebühren für verschiedene Dokumente

Polizeigebühren - Allgemeine Gebührenansätze
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Art. 10 Polizeikostenverordnung, PolKostV · Gebühren für verschiedene Dokumente

1. Die Gebühr beträgt für

a) grosse Rapporte mit Verzeigung: Fr. 100.-

b) kleine Rapporte mit Verzeigung: Fr. 60.-

2. Die Gebühr beträgt bei Plänen und Skizzen

a) für Tatorte: Fr. 70.- zuzüglich Fr. 20.- pro A4 Blatt

b) für die Aufnahme von Unfallvermessungen mit externer Auswertung: Fr. 100.- zuzüglich Auslagen gemäss Artikel 2

c) für die Unfallauswertung für externe Stellen: Fr. 70.- pro Kartenausschnitt zuzüglich Fr. 80.- pro Personenstunde

3. Die Gebühr für Fotografien, die in einer strafrechtlichen Untersuchung oder auf Gesuch hin angefertigt werden, beträgt

a) bei Geschwindigkeitskontrollen: Fr. 20.-

b) im Übrigen: Fr. 10.- pro Stück

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