613.140
PolKostVOSpePol
CH-GR
Art. 10 Verordnung über die Kosten für Amtshandlungen und Dienstleistungen der Kantonspolizei (Polizeikostenverordnung, PolKostV) - Gebühren für verschiedene Dokumente
Polizeigebühren - Allgemeine Gebührenansätze
Art. 10 Polizeikostenverordnung, PolKostV · Gebühren für verschiedene Dokumente
1. Die Gebühr beträgt für
a) grosse Rapporte mit Verzeigung: Fr. 100.-
b) kleine Rapporte mit Verzeigung: Fr. 60.-
2. Die Gebühr beträgt bei Plänen und Skizzen
a) für Tatorte: Fr. 70.- zuzüglich Fr. 20.- pro A4 Blatt
b) für die Aufnahme von Unfallvermessungen mit externer Auswertung: Fr. 100.- zuzüglich Auslagen gemäss Artikel 2
c) für die Unfallauswertung für externe Stellen: Fr. 70.- pro Kartenausschnitt zuzüglich Fr. 80.- pro Personenstunde
3. Die Gebühr für Fotografien, die in einer strafrechtlichen Untersuchung oder auf Gesuch hin angefertigt werden, beträgt
a) bei Geschwindigkeitskontrollen: Fr. 20.-
b) im Übrigen: Fr. 10.- pro Stück