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613.100 POLVOPOL CH-GR

Art. 44 Polizeiverordnung (PolV) - In-Kraft-Treten, Aufheben bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Art. 44 PolV · In-Kraft-Treten, Aufheben bisherigen Rechts

1. Diese Verordnung tritt auf den 1. Juli 2005 in Kraft. Gleichzeitig werden das Dienst- und Organisationsreglement der Kantonspolizei vom 24. August 1987 und das Rekrutierungs- und Beförderungsreglement der Kantonspolizei Graubünden vom 27. Oktober 1998 aufgehoben.

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