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613.100 POLVOPOL CH-GR

Art. 32b Polizeiverordnung (PolV) - Bedrohungsmanagement 1. Leistungsvereinbarung

Zuständigkeiten
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Art. 32b PolV · Bedrohungsmanagement 1. Leistungsvereinbarung

1. Die Kantonspolizei kann mit Dritten Leistungsvereinbarungen abschliessen, um die ihr im Bedrohungsmanagement obliegenden Aufgaben zu erfüllen.

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