613.100
POLVOPOL
CH-GR
Art. 32b Polizeiverordnung (PolV) - Bedrohungsmanagement 1. Leistungsvereinbarung
Zuständigkeiten
Art. 32b PolV · Bedrohungsmanagement 1. Leistungsvereinbarung
1. Die Kantonspolizei kann mit Dritten Leistungsvereinbarungen abschliessen, um die ihr im Bedrohungsmanagement obliegenden Aufgaben zu erfüllen.