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613.100 POLVOPOL CH-GR

Art. 20 Polizeiverordnung (PolV) - Voraussetzungen

Rekrutierung und Aufnahme ins Korps
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Art. 20 PolV · Voraussetzungen

1. Die Voraussetzungen für die Aufnahme als Aspirantinnen und Aspiranten in eine Polizeischule sowie das Rekrutierungsverfahren bestimmt die Regierung.

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