613.100
POLVOPOL
CH-GR
Art. 20 Polizeiverordnung (PolV) - Voraussetzungen
Rekrutierung und Aufnahme ins Korps
Art. 20 PolV · Voraussetzungen
1. Die Voraussetzungen für die Aufnahme als Aspirantinnen und Aspiranten in eine Polizeischule sowie das Rekrutierungsverfahren bestimmt die Regierung.