613.000
POLGLPOL
CH-GR
Art. 36m Polizeigesetz des Kantons Graubünden (PolG) - 2. Vernichtung
Übertretungsstrafrecht
Art. 36m PolG · 2. Vernichtung
1. Hanfpflanzungen, die nicht gemeldet wurden oder deren THC-Gehalt über ein Prozent beträgt, können sofort auf Kosten der anbauenden Person vernichtet werden.