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Art. 36m Polizeigesetz des Kantons Graubünden (PolG) - 2. Vernichtung

Übertretungsstrafrecht
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Art. 36m PolG · 2. Vernichtung

1. Hanfpflanzungen, die nicht gemeldet wurden oder deren THC-Gehalt über ein Prozent beträgt, können sofort auf Kosten der anbauenden Person vernichtet werden.

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