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Art. 36d Polizeigesetz des Kantons Graubünden (PolG) - Ungehorsam gegen die Polizei

Übertretungsstrafrecht
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Art. 36d PolG · Ungehorsam gegen die Polizei

1. Wer vorsätzlich der Anordnung oder Aufforderung nicht nachkommt, die eine Polizistin oder ein Polizist innerhalb ihrer oder seiner Befugnisse erlässt, wird mit Busse bestraft.

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