613.000
POLGLPOL
CH-GR
Art. 36d Polizeigesetz des Kantons Graubünden (PolG) - Ungehorsam gegen die Polizei
Übertretungsstrafrecht
Art. 36d PolG · Ungehorsam gegen die Polizei
1. Wer vorsätzlich der Anordnung oder Aufforderung nicht nachkommt, die eine Polizistin oder ein Polizist innerhalb ihrer oder seiner Befugnisse erlässt, wird mit Busse bestraft.