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Art. 26a Polizeigesetz des Kantons Graubünden (PolG) - Ausnahme vom Öffentlichkeitsprinzip

Orientierung der Öffentlichkeit
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Art. 26a PolG · Ausnahme vom Öffentlichkeitsprinzip

1. Das kantonale Öffentlichkeitsgesetz gilt nicht für den Zugang zu amtlichen Dokumenten der Kantonspolizei, die Rückschlüsse auf ihre Mittel, Fähigkeiten und Dispositionen zulassen.

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