613.000
POLGLPOL
CH-GR
Art. 26a Polizeigesetz des Kantons Graubünden (PolG) - Ausnahme vom Öffentlichkeitsprinzip
Orientierung der Öffentlichkeit
Art. 26a PolG · Ausnahme vom Öffentlichkeitsprinzip
1. Das kantonale Öffentlichkeitsgesetz gilt nicht für den Zugang zu amtlichen Dokumenten der Kantonspolizei, die Rückschlüsse auf ihre Mittel, Fähigkeiten und Dispositionen zulassen.