Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
548.310 KIBEVOASBA CH-GR

Art. 5 Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEV) - Beteiligung der Gemeinde am Arbeitsort

Vergünstigungen - Gewährung und Ausrichtung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (31 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5 KIBEV · Beteiligung der Gemeinde am Arbeitsort

1. Vergünstigungen gemäss Artikel 4 Absatz 3 des Gesetzes werden nur gewährt, wenn sich die Gemeinde am Arbeitsort mit 50 Prozent an den vom Kanton ausgerichteten Vergünstigungen beteiligt.

2. Dem Gesuch um Vergünstigungen ist die Bestätigung der entsprechenden Gemeinde beizulegen. Artikel 4 Absatz 3 gilt sinngemäss.

← Art. 4 KIBEV Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEV) - Regierung Art. 6 KIBEV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →