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Art. 30 Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEV) - Bedarfsanalyse und Angebotsplanung

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Art. 30 KIBEV · Bedarfsanalyse und Angebotsplanung

1. In der Bedarfsanalyse werden Informationen zu den betreuten Kindern, zu den Leistungserbringenden sowie zu den kantonalen Angeboten berücksichtigt.

2. Mit der Angebotsplanung werden die strategische Ausrichtung und Entwicklung der Angebote, die Angebotsarten, die Angebotsmenge und die anerkannten Leistungserbringenden festgelegt.

3. Die Angebotsplanung wird alle vier Jahre festgelegt. Die kurzfristige Angebotsplanung erfolgt jährlich oder bei Bedarf auch mehrmals jährlich.

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