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Art. 3 Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEV) - Amt

Organisation
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Art. 3 KIBEV · Amt

1. Das Sozialamt (Amt) ist generelle kantonale Vollzugsbehörde. Es ist insbesondere zuständig für

a) die Gewährung, Ausrichtung und Rückforderung von Vergünstigungen;

b) die Erteilung, den Widerruf und den Entzug von Bewilligungen für Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung;

c) die Aufsicht über die bewilligten Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung;

d) die Erteilung und den Widerruf von Zulassungen für ausserkantonale Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung;

e) die Durchführung der Bedarfsanalyse mit den Gemeinden und den Leistungserbringenden.

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