548.310
KIBEVOASBA
CH-GR
Art. 3 Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEV) - Amt
Organisation
Art. 3 KIBEV · Amt
1. Das Sozialamt (Amt) ist generelle kantonale Vollzugsbehörde. Es ist insbesondere zuständig für
a) die Gewährung, Ausrichtung und Rückforderung von Vergünstigungen;
b) die Erteilung, den Widerruf und den Entzug von Bewilligungen für Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung;
c) die Aufsicht über die bewilligten Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung;
d) die Erteilung und den Widerruf von Zulassungen für ausserkantonale Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung;
e) die Durchführung der Bedarfsanalyse mit den Gemeinden und den Leistungserbringenden.