548.310
KIBEVOASBA
CH-GR
Art. 29 Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEV) - Förderung von Innovationen
Finanzierung und weitere Förderung
Art. 29 KIBEV · Förderung von Innovationen
1. Beiträge zur Mitfinanzierung von innovativen neuen Modellen für Betreuungsangebote können auf Gesuch hin ausgerichtet werden. Dem Gesuch ist insbesondere was folgt beizulegen
a) der Projektantrag und -beschrieb mitsamt Begründung;
b) die Zielsetzung und die beabsichtigte Wirkung sowie die Definition der Zielgruppe;
c) die Analyse der Rahmenbedingungen;
d) der Beschrieb der Vorgehensweise;
e) die Projektorganisation und Angaben zur Projektdauer beziehungsweise zur Dauer der Versuchsphase;
f) die Angaben zu den benötigten finanziellen und personellen Ressourcen.
2. Die Förderung erfolgt über einen Leistungsauftrag, der in der Regel auf die Projektdauer beziehungsweise die Versuchsphase befristet ist.