548.310
KIBEVOASBA
CH-GR
Art. 28 Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEV) - Förderung von Angeboten für Kinder mit Behinderung
Finanzierung und weitere Förderung
Art. 28 KIBEV · Förderung von Angeboten für Kinder mit Behinderung
1. Beiträge werden ausgerichtet, wenn das Angebot für ein Kind mit Behinderung adäquat und die Betreuung sichergestellt ist.
2. Sie werden den Leistungserbringenden pro betreutem Kind mit Behinderung in Form einer Pauschale ausgerichtet, deren Höhe sich nach dem Grad des Betreuungsbedarfs richtet.
3. Für den Vollzug der Beratung kann ein Leistungsauftrag mit einer geeigneten Fachorganisation abgeschlossen werden.