548.310
KIBEVOASBA
CH-GR
Art. 23 Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEV) - 3. Infrastruktur
Anforderungen an die Angebote - Bewilligung
Art. 23 KIBEV · 3. Infrastruktur
1. Die Infrastruktur, die Ausstattung, die Lage und das Raumkonzept sind zweckmässig und kindergerecht. Das Betriebs- und Betreuungskonzept ist auf das Raumkonzept und die Lage abgestimmt.