Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
548.310 KIBEVOASBA CH-GR

Art. 23 Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEV) - 3. Infrastruktur

Anforderungen an die Angebote - Bewilligung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (31 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 23 KIBEV · 3. Infrastruktur

1. Die Infrastruktur, die Ausstattung, die Lage und das Raumkonzept sind zweckmässig und kindergerecht. Das Betriebs- und Betreuungskonzept ist auf das Raumkonzept und die Lage abgestimmt.

← Art. 22 KIBEV Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEV) - Regierung Art. 24 KIBEV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →