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Art. 22 Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEV) - 2. Betriebsführung

Anforderungen an die Angebote - Bewilligung
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Art. 22 KIBEV · 2. Betriebsführung

1. Leistungserbringende verfügen über ein Leitbild sowie über ein Betriebs- und Betreuungskonzept.

2. Das Betriebskonzept enthält die Zielsetzungen, die Ausrichtung, die Leistungen sowie die Finanzplanung des Angebots und gibt Auskunft über die aktuelle betriebswirtschaftliche Situation sowie über die künftigen Entwicklungen unter Berücksichtigung der externen Einflüsse.

3. Das Betreuungskonzept zeigt auf, welche Betreuungsgrundsätze angewandt werden und wie die Betreuung und Erziehung der Kinder erfolgt.

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