548.310
KIBEVOASBA
CH-GR
Art. 2 Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEV) - Departement
Organisation
Art. 2 KIBEV · Departement
1. Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales ist zuständig für
a) die Erteilung, den Widerruf und den Entzug der Anerkennung von Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung;
b) den Abschluss von Leistungsaufträgen zur Förderung von Angeboten für Kinder mit Behinderung und von Innovationen.