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Art. 2 Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEV) - Departement

Organisation
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Art. 2 KIBEV · Departement

1. Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales ist zuständig für

a) die Erteilung, den Widerruf und den Entzug der Anerkennung von Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung;

b) den Abschluss von Leistungsaufträgen zur Förderung von Angeboten für Kinder mit Behinderung und von Innovationen.

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