548.310
KIBEVOASBA
CH-GR
Art. 17 Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEV) - Einsprache
Vergünstigungen - Weitere Bestimmungen
Art. 17 KIBEV · Einsprache
1. Gegen Verfügungen kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Amt schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
2. Das Einspracheverfahren ist kostenlos. Es besteht kein Anspruch auf Parteientschädigung.