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Art. 17 Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEV) - Einsprache

Vergünstigungen - Weitere Bestimmungen
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Art. 17 KIBEV · Einsprache

1. Gegen Verfügungen kann innert 30 Tagen seit der Zustellung beim Amt schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

2. Das Einspracheverfahren ist kostenlos. Es besteht kein Anspruch auf Parteientschädigung.

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