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Art. 15 Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEV) - Neuberechnung

Vergünstigungen - Weitere Bestimmungen
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Art. 15 KIBEV · Neuberechnung

1. Das Gesuch um eine Neuberechnung der Höhe der Vergünstigungen für die laufende Periode aufgrund einer Änderung des massgebenden Einkommens von mindestens 20 Prozent oder der persönlichen und familiären Verhältnisse ist beim Amt einzureichen.

2. Das Gesuch ist innert 30 Tagen seit Eintritt der Änderung einzureichen. Bei nicht fristgerecht eingereichtem Gesuch gilt Artikel 4 Absatz 3 sinngemäss.

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