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Art. 10 Verordnung über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEV) - Berechnung

Vergünstigungen - Normkosten
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Art. 10 KIBEV · Berechnung

1. Die Festlegung der Normkosten erfolgt jährlich mittels Regierungsbeschluss gestützt auf die letzte geprüfte Kostenrechnung und den Vergleich der Berechnungen der vorangegangenen zwei Jahre sowie anhand der zu erwartenden Kostenentwicklungen.

2. Aufwandsänderungen gegenüber der Basis können aufgrund exogener Faktoren berücksichtigt werden.

3. Steueraufwand sowie Aufwand, der weiterverrechnet wird, wie beispielsweise Verpflegungskosten, werden in den Normkosten nicht berücksichtigt.

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