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Art. 9 Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG) - Bewilligung 1. Voraussetzungen

Anforderungen an die Angebote
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Art. 9 KIBEG · Bewilligung 1. Voraussetzungen

1. Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton bedürfen einer Bewilligung.

2. Die Bewilligung wird erteilt, wenn die Anforderungen an Qualität, Betriebsführung, Infrastruktur und Organisationsform gewährleistet sind. Die Einzelheiten regelt die Regierung.

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