548.300
KIBEGLASBA
CH-GR
Art. 9 Gesetz über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden (KIBEG) - Bewilligung 1. Voraussetzungen
Anforderungen an die Angebote
Art. 9 KIBEG · Bewilligung 1. Voraussetzungen
1. Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton bedürfen einer Bewilligung.
2. Die Bewilligung wird erteilt, wenn die Anforderungen an Qualität, Betriebsführung, Infrastruktur und Organisationsform gewährleistet sind. Die Einzelheiten regelt die Regierung.